
Telekom Street Gigs mit Badmómzjay: Info & Teilnahmebedingungen
Ganz exklusiv präsentierte Badmómzjay bei den exklusiven Telekom Street Gigs am 23. November 2023, eine Berliner Künstlerin und Idol vieler junger Frauen, ihr zweites Album – und das sogar einen Abend vor dem offiziellen Release! Die Telekom verloste hierfür limitierte Tickets für das Konzert vom 02. November bis zum 09. November 23:59 Uhr. Hier findest du alle Infos & Teilnahmebedingungen zum Nachlesen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND HINWEISE ZUM KONZERTBESUCH
Die Telekom bot die limitierten Tickets für das Konzert kostenlos bei MagentaMusik an. Interessierte Kund:innen konnten ab dem 02. November bis zum 09. November an der Verlosung teilnehmen. Im Anschluss werden alle Gewinner:innen per Mail informiert und haben 48 Stunden Zeit den Gewinn zu bestätigen.
- Für alle Telekom-Kund:innen gibt es zudem eine ganz besondere Aktion: Über das Treueprogramm Magenta Moments wird ebenfalls ein exklusiver Moment verlost. Alle weiteren Informationen stehen ab dem 2. November auf Magenta Moments zur Verfügung.
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Tickets werden verlost.
- Veranstalter: Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn
- Für die Ticketverlosung gelten die AGBs und Datenschutzbestimmungen der Telekom Deutschland GmbH.
- Die Teilnahme ist unabhängig vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung.
Mit der Teilnahme akzeptieren Teilnehmende diese Teilnehmerbedingungen und die Datenschutzhinweise.
Kann der Gewinner nicht ermittelt erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor, einen Ersatzgewinner zu ziehen. In diesem Fall erlischt der Gewinnanspruch.
Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Weiterverkauf ist verboten. Kann der Gewinner den Konzerttermin nicht wahrnehmen, entfällt der Gewinnanspruch. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.
Die Entscheidungen der Telekom Deutschland GmbH sind endgültig.
Die Telekom Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.
Die Telekom Deutschland GmbH behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
Für den Konzertbesuch gilt zudem die Hausordnung des RSO.BERLIN.
Eine Teilnahme ist nur einmalig pro Person zulässig. Dies gilt auch bei mehreren Accounts.
Mitarbeiter:innen der Telekom Deutschland und sonstiger Unternehmen des Konzerns Deutsche Telekom AG sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Telekom Deutschland GmbH berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, sowie bei vollendeter oder versuchter Manipulation der Gewinnspiele oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Gewinnspielablaufs. In diesen Fällen können ggf. noch nachträglich Gewinne aberkannt werden.
Sofern auf Grund von Hygienekonzepten, weitere Vorgaben seitens des Veranstalters oder einer Behörde gemacht werden, sind diese zu Berücksichtigen.
Im Falle des Gewinns ist für die Einlasskontrolle zum Konzert, ein gültiger Lichtbildausbild (Personalausweis) vorzuhalten.
Das Konzert wird pünktlich beginnen und live auf MagentaMusik und bei MagentaTV übertragen. Daher bitten wir, ausreichend Zeit für evtl. Wartezeiten an der Akkreditierung einzuplanen. Nach Beginn des Konzerts kann der Zutritt nicht mehr sichergestellt werden.
Es ist untersagt, Glasflaschen, PET-Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen.
Zugelassen für die Mitnahme in die Veranstaltungslocation sind nur Taschen von maximal einer Größe im Format DIN A4 (297x210mm) und mit einer Tiefe von höchstens 15 cm.
Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion, sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3 Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.
Das Betreten der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Vertreterin oder Erfüllungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfin beruhen. Stage-Diving und Pogen ist ausdrücklich verboten! Ggf. erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung.
Das Konzert wird im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH im Rahmen von Ton-, Bild- und Bildtonaufnahmen aufgezeichnet. Diese Aufnahmen können durch die Telekom Deutschland GmbH in allen Medien für einen unbegrenzten Zeitraum, auch in werblicher Form, genutzt und zu diesem Zweck bearbeitet, vervielfältigt, gesendet, öffentlich zugänglich gemacht und anderweitig verbreitet werden. Die Telekom Deutschland GmbH ist hierbei berechtigt, die Aufnahmen an Medienpartner der Telekom Deutschland GmbH zur Nutzung unterzulizenzieren.
Im Hinblick auf sein/ihr Recht am eigenen Bild, erklärt jede:r Zuschauer:in mit Zutritt zum Konzert seine oder ihre Einwilligung in die vorgenannte Herstellung und Nutzung von Aufnahmen, auf denen er oder sie, insbesondere auch sein oder ihr Gesicht, zu sehen ist.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein:e Besucher:in auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel, etc.) begeht oder aber wenn Vorgaben/Verbote des Veranstalters nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter berechtigt, dem oder der Besucher:in - sofern erforderlich auch ohne jeglichen Vorwarnung - von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf erneuten Einlass besteht nicht.
Der Veranstalter stellt keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Besucher:innen parken auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist ausdrücklich verboten und wird behördlich verfolgt.