
Teilnahmebedingungen - Street Gigs
1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn.
2. Die Teilnahme ist unabhängig vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung.
3. Teilnahmeschluss ist der 8.12.2021, 12 Uhr. Spätere Bewerbungen werden bei der Auslosung nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist.
4. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Weiterverkauf ist verboten. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.
5. Die Gewinne werden unter den Teilnehmern verlost.
6. Die Entscheidungen der Telekom Deutschland GmbH sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Die Telekom Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.
7. Die Telekom Deutschland GmbH behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
8. Desweiteren gelten die AGB's des Admiralspalast Berlin und weitere Einschränkungen durch uns.
9. Jegliche Schadenersatzverpflichtung der Telekom Deutschland GmbH und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
10. Pro Person ist nur ein Account im Rahmen der Community erlaubt. In diesem Zusammenhang ist es weiterhin nicht erlaubt, mehrere Benutzernamen anzulegen und zu verwenden, um die eigenen Gewinnchancen zu erhöhen.
11. Mitarbeiter von Telekom Deutschland und sonstiger Unternehmen des Konzerns Deutsche Telekom AG sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
12. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Telekom Deutschland GmbH berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, sowie bei vollendeter oder versuchter Manipulation der Gewinnspiele oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Gewinnspielablaufs. In diesen Fällen können ggf. noch nachträglich Gewinne aberkannt werden.
13. Der Gewinn eines digitalen Tickets berechtigt nur dann zur Teilnahme an der Veranstaltung, wenn die Person beim Einlass nachweisen kann geimpft oder genesen und zusätzlich getestet zu sein. Auch der Check-In mit der Luca-App oder der Corona-Warn-App ist Pflicht.